Hohe Einsparungen in der KFZ Versicherung für Fahranfänger möglich

Hohe Einsparungen in der KFZ Versicherung für Fahranfänger möglich

Die KFZ-Versicherer haben zu Beginn diesen Jahres kräftig an Preisschraube gedreht. Aus diesem Grunde ist das Autoversicherung berechnen für Autofahrer so wichtig wie nie. Das sich ein Autoversicherungsrechner durchaus auszahlt zeigt eine Studie des Versicherungs-Vergleichsportals geld.de. Danach besteht besonders für Fahranfänger ein enormes Sparpotenzial. So ergaben sich beim Autoversicherung berechnen Unterschiede von bis zu 458 Euro zwischen der günstigsten und der teuersten Autoversicherung.

Hohe Unterschiede bei Fahranfängern

Verglichen wurden beispielsweise KFZ-Tarife für einen in Leipzig zugelassenen VW-Polo mit Baujahr 2006. Dabei wurde von einem 20-jährigen Versicherungsnehmer ausgegangen, der in der Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft ist. Für eine KFZ-Haftpflicht inkl. Schutzbrief und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, ermittelte der Autoversicherungsrechner eine günstigste Prämie von 397,91 Euro. Dagegen kosteten dieselben Leistungen beim teuersten Anbieter stolze 856,18 Euro. Somit können Autofahrer mit einem kostenlosen Autoversicherungsrechner sogar bei steigenden Prämien noch kräftig sparen.

Autoversicherung wechseln

Wer zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchte, kann seine bestehende Autoversicherung in der Regel zum 30. November kündigen. Bei einigen Unternehmen gibt es auch abweichende Laufzeiten, welche der Versicherungspolice entnommen werden können. Dazu kann die Autoversicherung jederzeit bei einem Wechsel des Fahrzeugs ebenfalls gewechselt werden. Hierzu ist nicht einmal eine Kündigung erforderlich. Mit Abmeldung des Wagens erlischt auch automatisch die zugehörige Autoversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherungsnehmer auch ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dies gilt beispielsweise immer dann, wenn der Versicherer eine Tariferhöhung durchführt, ohne die Leistungen ebenfalls entsprechend anzupassen. In diesem Fall kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Dies gilt auch nach einem regulierten Schaden. Auch hier kann der Versicherungsnehmer mit einer Frist von vier Wochen vorzeitig kündigen. Dabei ist es ohne Belangen, ob die Versicherung den eingereichten Schaden komplett, teilweise oder gar nicht übernommen hat. Wer einen Wechsel der Versicherung plant, sollte in jedem Fall rechtzeitig seine neue KFZ Versicherung berechnen, damit sich der Wechsel finanziell voll auszahlt.